Deutsche
Epilepsievereinigung

"Tischler?? ...das können Sie gleich vergessen!!"
berufliche Eignung

Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, die jungen Menschen, die im Rahmen einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum Gespräch bei mir sind zu fragen, ob der angegebene Berufswunsch wirklich das ist, was sie gerne wollen. Manchmal ernte ich an dieser Stelle ein überzeugtes "Ja, das ist mein Traumberuf!", manchmal erstaunte Blicke über die ungewohnte Frage, allzu oft aber das - meist zögerliche - Bekenntnis, dass die angegebene Berufswahl nur eine "Notlösung" sei, dass eigentlich ein ganz anderer Berufswunsch bestehe, dieser aber aufgrund der Epilepsie nicht umsetzbar sei. Die Berufswünsche, die mir dann angegeben werden, sind meistens keine unrealistischen Träumereien, sondern so bodenständige Berufe wie Tischler/in, Bäcker/in oder Kfz-Mechaniker/in, Friseur/in, Kinderpfleger/in oder Maler/in.

Vollends an meiner Kompetenz zweifeln dann vermutlich einige, wenn ich die Frage anschließe: "Und warum, denken Sie, können Sie diesen Beruf nicht erlernen?"

Wir erleben heute immer noch an den unterschiedlichsten Stellen die pauschalen Einschränkungen: Wer an Epilepsie erkrankt ist, darf nicht an Maschinen mit offenen, drehenden, fräsenden oder schneidenden Teilen arbeiten, nicht in großen Höhen, nicht an Bildschirmarbeitsplätzen, nicht in Nachtschicht, nicht mit Starkstrom, nicht in verantwortlicher Stellung, nicht an einsamen Arbeitsplätzen, nicht in Hitze, nicht in Kälte, nicht..., nicht..., nicht...

Und wir erleben, dass viele der betroffenen jungen Menschen und ihre Eltern sich diese Beschränkungen zu Eigen machen - schließlich wurden sie von Personen ausgesprochen, die scheinbar das Sagen haben - "Ist eben nichts zu machen...!"

Dass diese jungen Leute in einer Ausbildung, die sie nie wirklich gewollt haben, in einem Beruf, der nicht ihrem Wunsch entspricht, nicht besonders motiviert und einsatzfreudig mitarbeiten, ist uns gut verständlich. Zwar stellt sich manchmal wirklich heraus, dass der gewünschte Beruf nicht geeignet ist - dann bleibt nichts anderes übrig, als sich umzuorientieren. Aber in einem größeren Teil der Fälle stellen wir bei genauerem Hinsehen fest, dass aus Sicht der Epilepsie eigentlich nichts gegen den Wunschberuf spricht.

Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt sich ein bundesweiter "Arbeitskreis zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie" mit der Entwicklung von Empfehlungen zur beruflichen Eignung bei Epilepsie-Kranken. Der Arbeitskreis besteht unter anderem aus Vertretern der Berufsgenossenschaften und der Bundesagentur für Arbeit, aus in der Rehabilitation von Menschen mit Epilepsie erfahrenen Ärzten, einem juristischen Berater und Vertretern der verschiedenen Berufsgruppen. Für eine Reihe von Berufen und möglicherweise gefährlichen Tätigkeiten liegen inzwischen Empfehlungen vor oder sollen noch in diesem Jahr (2004) veröffentlicht werden. Natürlich sind es "nur" Empfehlungen - ebenso wie die weiter oben aufgezählten Einschränkungen bei Epilepsie nur Ratschläge ohne jede Rechtsverbindlichkeit sein können. Die Beteiligung der Berufsgenossenschaften in diesem Prozess, deren Zustimmung und Veröffentlichung als berufsgenossenschaftliche Schrift (BGI 585, erhältlich bei: Carl Heymanns KG, Köln; abgedruckt auch im Handbuch "Epilepsie und Arbeit", Verlag einfälle, Berlin) gibt den Empfehlungen des Arbeitskreises aber eine Aussagekraft, an der niemand vorbei sehen kann.

Der entscheidende Gesichtspunkt bei den Empfehlungen zur beruflichen Eignung ist, dass jeder betroffene Mensch mit seiner Epilepsie ganz individuell betrachtet werden muss. Pauschale Urteile und Beschränkungen darf es nicht geben. Dabei müssen die Art der Anfälle, deren Häufigkeit und tageszeitliche Verteilung sowie als mögliche Schutzmechanismen verwertbare Vorgefühle ebenso in die Beurteilung einbezogen werden wie der Stand der Behandlung und die Frage, ob eine Änderung der Behandlung Aussichten auf eine Besserung mit sich bringen kann.

Eine so differenzierte Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten ist nur da möglich, wo die nötige Fachkompetenz vorhanden ist - also in Epilepsie-Ambulanzen (siehe Verzeichnis der Epilepsie-Ambulanzen, herausgegeben von der Stiftung Michael, Hamburg; abgedruckt im Handbuch "Epilepsie und Arbeit") und Epilepsie-Kliniken, in denen auch sozialmedizinische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, sowie in Rehabilitations-Abteilungen für Menschen mit Epilepsie wie z.B. in der Klinik Mara/ Epilepsiezentrum Bethel in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel oder in der Asklepios-Klinik in Schaufling. Unmittelbar parallel zur Berufsausbildung - und damit ohne Zeitverlust - erfolgt eine solche Beurteilung mit gleichzeitigem Angebot der Verbesserung des Behandlungsstandes im Berufsbildungswerk Bethel in Bielefeld. Die hier angebotene Berufspalette ist naturgemäß begrenzt, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen auch eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung durchzuführen und Empfehlungen für Berufe auszusprechen, die nicht im eigenen Hause erlernt werden können.

 

Heike Elsner, Ärztin im Berufsbildungswerk Bethel der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel

 

 

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