Deutsche
Epilepsievereinigung

Epilepsie Sport, Spiel, Freizeit

Sport, Spiel, Freizeit

Spiel, Sport und Bewegung bestimmen für viele die Freizeitgestaltung. Zum einen um der Gesundheit willen, aber auch um Menschen mit ähnlichen Interessen kennenzulernen.

 

Spielen in einer Mannschaft fördert soziales Verhalten: Regeln müssen akzeptiert werden, man muß sich integrieren, ein gemeinsames Ziel wird verfolgt, man muß auf andere Rücksicht nehmen.

 

Beachtung und Anerkennung durch andere beim Sport und das Genießen der eigenen Erfolgserlebnisse stärken die Selbstachtung.

 

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann Vereinsamung verhindern.

 

All diese Punkte sind natürlich auch für Menschen mit Epilepsie wichtig. Außerdem können durch sportliche Betätigung auch Anfälle unterdrückt werden.

 

 

Angst vor Unfällen

Eltern oder andere Angehörige von Menschen mit Epilepsie fürchten häufig, daß der Sport Anfälle auslöst, die dann zu schweren Unfällen und Verletzungen führen.

 

Wir alle wissen, daß es keine Sportart ohne Unfall- oder Verletzungsrisiko gibt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß sich die Unfallhäufigkeit von "gesunden" und epilepsiekranken Menschen nicht unterscheidet. Unfälle von Menschen mit Epilepsie während einer Sportausübung sind nur in den seltensten Fällen auf einen Anfall zurückzuführen.

 

Das vermehrte Atmen während einer sportlichen Anstrengung ist nicht mit der Hyperventilation beim EEG zu vergleichen und löst keine Anfälle aus. das gleiche gilt für Wasser und Kochsalzverlust durch starkes Schwitzen und verstärkte Muskeltätigkeit.

 

Nur extreme physische und psychische Belastungen, wie sie z. B. bei manchen Leistungssportarten gefordert werden, können das Auftreten von Anfällen begünstigen. Es gibt keine objektiven Kriterien für die individuelle Belastbarkeit. Hier muß jeder sein eigenes Maß finden.

 

 

Unproblematische Epilepsien

Wenige oder zeitlich bestimmbare Anfälle:

Wenn Sie/Ihr Kind längere Zeit anfallfrei sind/ist (1-2 oder mehr Jahre), so ist kein Grund vorhanden unter Beachtung der üblichen Sicherheitsvorschriften jede gewünschte Sportart auszuüben.

 

Ähnliches gilt, wenn die Anfälle z.B. nur nachts auftreten, nur morgens oder nur in Entspannungssituationen. Auch mit einer langen Aura (Vorgefühl) vor dem Anfall können sich viele aus Gefahrensituationen bringen.

 

 

 

Sport bei häufigen Anfällen

Häufige Anfälle, die nicht einschätzbar sind

Unter genauer Betrachtung der eigenen Anfallsart sollten Sie überlegen, welche Gefährdungen bei dem gewählten Sport auftreten könnten und wie und ob Sie diese abwenden können.

 

Es empfiehlt sich, Risiko-Sportarten zu meiden, bei denen es im Anfall zu einem Fall aus großer Höhe kommen kann (z.B.Hochreck).

 

Da sich die meisten schweren anfallabhängigen Unfälle im Wasser ereignen, sollten hier einige Regeln eingehalten werden (siehe unten).

 

Falls eine (Leistungs-) Sportart zu einer Gefährdung oder sogar zu einer Zunahme von Anfällen führt, so heißt dies noch lange nicht, daß diese Sportart nicht mehr ausgeübt werden kann. Es kann z.B. versucht werden, die entsprechenden Übungen etwas zu verändern oder zeitlich zu begrenzen.

 

Für die Entscheidung zu einer Sportart ist neben der Anfallsart auch zu beobachten, ob durch Antiepileptika eventuell Koordinationsstörungen oder Konzentrationsstörungen vorliegen, die Sie/Ihr Kind bei bestimmten Sportarten überfordern würden. Vielleicht kann diese Störung durch eine bessere medikamentöse Einstellung behoben werden.

 

Manchmal ist zu Beginn der Erkrankung eine begrenzte Befreiung von speziellen bei der Anfallsschwere /-häufigkeit nicht geeigneten Sportarten nötig, bis Diagnose und Therapieart klar sind. Dies sollten Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt abwägen.

 

 

Für Aufsichtsperson gilt:

Es gibt viele Sportarten, bei denen für alle Teilnehmer Schutzvorschriften gelten. Diese sollten natürlich von Menschen mit Epilepsie besonders beachtet werden (Schwimmweste beim Segeln, Kappe beim Reiten, Helm beim Radfahren, etc.). Bei Unfällen durch Anfälle haften Aufsichtspersonen nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ihre Verantwortung liegt nicht darin, jedes Risiko vom Betroffenen fernzuhalten. Es ist nicht möglich, einen Menschen mit Epilepsie auf Schritt und Tritt zu beaufsichtigen.

 

Keine Bedenken bestehen bei:

 

Gymnastik in jeder Form, Sportspiele (Ballspiele, etc.), Bodenturnen Leichtathlethik, Geräteturnen (Bock und Pferd, Reck-und Ringturnen bis zur Brusthöhe) bei Einhaltung der allgemein erforderlichen Sicherheitsbestimmungen (Absicherung durch Matten und ausreichende Hilfestellung).
Wintersport. Größere Sicherheit bietet bei steilen Abfahrtsläufen und beim schnellen Schlittschuhlaufen ein Helm, der heute schon sehr modern aussehen kann (Fahrrad-, Eishockeyhelm,).

 

Schwimmen:

Dies ist eine (nicht nur) für Kinder sehr schöne Sportart und wenn möglich, sollte sie jeder ausüben. Wenn Sie/Ihr Kind zeitlich nicht bestimmbare Anfälle haben/hat, sollte jedoch beim Schwimmen immer eine im Rettungsschwimmen ausgebildeten Person dabei sein, die im Wasser direkt neben Ihnen/Ihrem Kind ist und stehen kann.

 

Umgehen können Sie dies durch einen Schwimmkragen (Schwimmkragen 9 S, zu beziehen bei Fa. Secumar, ABC-Str. 16, 22880 Wedel, Tel.: 04103/125-0, Fax: 04103/125-100). Die Beweglichkeit im Wasser wird bei diesem Kragen nur wenig eingeschränkt und er macht unabhängig von jeder Beaufsichtigung beim Baden und Schwimmen. Besonders zu empfehlen ist er in freien Gewässern.

 

Weitere Wassersportarten sind oft sehr schwierig zu beaufsichtigen (z.B. Tauchen oder Kunstspringen) und sollten im Einzelfall mit allen Beteiligten (Betroffene/r, Aufsichtsperson, Arzt) durchgesprochen werden.

 

Bedenken gibt es bei Sportarten wie:

Boxen, Diskus-, Speer- und Hammerwerfen, Fallschirmspringen, Drachenfliegen, u.ä., Turnen am Hochreck, an hohen Ringen, Barren, Schwebebalken, Sprossenwand, Stangen, Seilen über Brusthöhe, Stabhochsprung, Schießsport, Motorsport, wenn der Betreffende nicht anfallfrei ist, d.h.: der letzte Anfall mehr als 2 Jahre zurückliegt.

 

Auch hier gilt: Im Einzelfall mit den Beteiligten (Betroffene/r, Aufsichtsperson, Arzt) durchsprechen. Und es sollte bei den letztgenannten Sportarten individuell nach Möglichkeiten gesucht werden, eine Teilnahme zu ermöglichen

 

Die meisten der letztgenannten Sportarten werden selten für Kinder oder in betreuten Gruppen angeboten. Und wenn ein erwachsener Mensch mit Epilepsie den Wunsch hat, Fallschirmspringen zu lernen oder Drachenfliegen, so kann man davon ausgehen, daß er/sie auch das Risiko liebt. Dieser Mensch wird sich kaum als Ersatz mit Bodenturnen glücklich fühlen.

 

Wir kennen vereinzelt Menschen mit Epilepsie, die Leistungssport (z.B. Triathlon, Skispringen, Radrennfahren) betreiben und sich damit sehr wohl fühlen, es auch nicht missen wollen.

 

Der persönliche Sport sollte immer nach dem Lustprinzip entschieden werden.

 

 

Stand: August 1998

 

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