Epilepsie-Ambulanzen
und Epilepsie-Kliniken
Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie hat 1989 Standards der Epilepsiebehandlung verabschiedet und publiziert, in denen erstmals für Deutschland ein gestuftes Versorgungssystem für Menschen mit Epilepsie in seinen Grundzügen beschrieben wird. Dabei wird von folgender Grundregel ausge-gangen:
Jeder Patient, der trotz Behandlung seine Anfälle behält, hat als Problemfall zu gelten, für den der behandelnde Arzt den Rat eines Kollegen mit speziellerer Erfahrung in der Anfallsbehandlung suchen sollte.
© Deutsche Epilepsievereinigung gem. e. V.
Letzte Aktualisierung: 23.09.2011
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